Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 17 Örtliche Zuständigkeit

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen33 Entscheidungen

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.

§ 16 § 18